Allgemeine GeschΓ€ftsbedingungen
Β§ 1 Vertragspartner, Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen GeschΓ€ftsbedingungen (βAGBβ) gelten fΓΌr die Erbringung von Werbe- und Marketingleistungen im Internet sowie die damit verbundenen Dienstleistungen der Agentur.
(2)βDie allgemeinen GeschΓ€ftsbedingungen der Agentur gelten ausschlieΓlich. Sie gelten fΓΌr alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Agentur. Soweit der Auftraggeber bei Vertragsschluss keine MΓΆglichkeit zur Kenntnisnahme hatte, finden sie gleichwohl Anwendung, wenn der Auftraggeber die allgemeinen GeschΓ€ftsbedingungen aus frΓΌheren GeschΓ€ften kannte oder kennen musste.
(3)βEntgegenstehende, von den allgemeinen GeschΓ€ftsbedingungen der Agentur abweichende GeschΓ€ftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht. FΓΌhrt die Agentur in Kenntnis solcher GeschΓ€ftsbedingungen des Auftraggebers die ihr obliegende Lieferung oder Leistung aus, erkennt sie damit auch solche Bedingungen des Auftraggebers nicht an, denen die vorliegenden allgemeinen GeschΓ€ftsbedingungen der Agentur nicht widersprechen.
(4) Diese AGB gelten nur gegenΓΌber Unternehmern im Sinne von Β§ 14 BGB und nicht Verbrauchern im Sinne von Β§ 13 BGB.
Β§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Die Agentur berΓ€t die Agentur den Auftraggeber bei der Gestaltung und dem Handling seiner Social Media Auftritte, betreut Social Media Fanpages, entwickelt und schaltet Content fΓΌr Social Media und betreut Social Media Accounts. Die Leistungen der Agentur ergeben sich im Einzelnen aus dem Angebot der Agentur. Dort nicht aufgefΓΌhrte Leistungen werden nicht Vertragsbestandteil.
(2) Der Auftraggeber kann wΓ€hrend eines Projekts Γnderungen oder Erweiterungen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs anbieten. Nimmt die Agentur ein solches Γnderungsangebot nicht an, bleibt es bei den vereinbarten Leistungen. Nimmt die Agentur ergΓ€nzende Leistungen vor, ohne dass eine ergΓ€nzende VergΓΌtungsvereinbarung erfolgt, gilt Β§ 4 Abs. 3.
(3) Soweit der Auftraggeber AuftrΓ€ge an die Agentur mΓΌndlich erteilt, sind diese bindend. Die Agentur hat Anspruch darauf, dass der Auftraggeber mΓΌndlich erteilte AuftrΓ€ge unverzΓΌglich in Textform bestΓ€tigt. Ein Auftrag gilt insoweit als erteilt, wenn die Agentur vor einer Einigung ΓΌber alle Punkte eines Auftrages in Kenntnis des Auftraggebers mit einem Teil der AuftragsdurchfΓΌhrung beginnt, ohne dass der Auftraggeber widerspricht. Ein Auftrag kann durch die Agentur auch durch AusfΓΌhrung der TΓ€tigkeit angenommen werden, wenn ΓΌber alle Punkte eines Auftrages bereits Klarheit hergestellt ist.
(4) Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszufΓΌhren oder diese durch sachkundige Dritte als Subunternehmer zu erbringen. Die Agentur ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der DurchfΓΌhrung beauftragte Dienstleister und ErfΓΌllungsgehilfen jederzeit zu wechseln, sofern fΓΌr den Auftraggeber dadurch keine Nachteile entstehen. GrundsΓ€tzlich wird der Auftraggeber zwei Wochen vor einer Auswechslung informiert und aufgefordert, Bedenken gegen die geplante Auswechslung mitzuteilen.
(5) Die Agentur kann die Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch durch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards erbringen, sofern dem Auftraggeber hieraus keine Nachteile entstehen.
Β§ 3 Angebot, Informationen, Leistung
(1)βDie Darstellung von Angeboten der Agentur auf der Webseite ist nur eine Einladung an den Auftraggeber, ein Angebot abzugeben.
(2) Die Agentur wird dem Auftraggeber ein Angebot mit den im Einzelnen enthaltenen Leistungen und zugehΓΆrigen Preisen machen.
(3) Abweichend von Β§ 312 g Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BGB hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf die Bereitstellung technischer Mittel zur Korrektur seiner Bestellung, gesonderte Informationen zu den technischen Schritten zum Vertragsschluss, Informationen ΓΌber die Speicherung des Vertrages, die zur VerfΓΌgung stehenden Sprachen und Verhaltenskodizes sowie eine unverzΓΌgliche BestΓ€tigung seiner Bestellung.
(4) Die Agentur wird die vereinbarten Leistungen nach den Regeln der Technik erbringen. FΓΌr Suchmaschinenoptimierung, WerbemaΓnahmen und Social Media Betreuung kann ein bestimmter Erfolg nicht garantiert werden.
Β§β4 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, ZurΓΌckbehaltung
(1) Die von dem Auftraggeber zu zahlende VergΓΌtung ergibt sich aus dem Angebot der Agentur. Dies kann eine PauschalvergΓΌtung oder eine aufwandabhΓ€ngige VergΓΌtung (insbes. Stunden- oder Tagessatz) oder eine LaufzeitvergΓΌtung sein. Eine Pauschale reicht immer nur soweit, wie die dafΓΌr angebotenen Leistungen detailliert aus dem Angebot ersichtlich sind.
(2) Alle Preise gegenΓΌber Unternehmern sind Nettopreise zuzΓΌglich der jeweils gΓΌltigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfΓ€llt und nicht ein anderes vereinbart ist.
(3)βDie Agentur ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine Anzahlung in angemessener HΓΆhe zu verlangen. Die Agentur ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen fΓΌr bereits an den Auftraggeber ausgelieferte Projektteile zu verlangen und insoweit Teilrechnungen nach Projektfortschritt auszustellen.
(4)βDie vertragliche VergΓΌtung gilt nur, soweit vertragliche Leistungen auch vereinbart sind. Zusatzleistungen sind nach den vertraglichen SΓ€tzen entsprechend des Angebots, ersatzweise nach MaΓgabe der ortsΓΌblichen, angemessenen VergΓΌtung zu vergΓΌten. Begleitende Leistungen wie BenutzereinfΓΌhrungen, Dokumentationen, Schulungen, Support oder Γ€hnliches sind nicht standardmΓ€Γig im Auftrag enthalten, sondern nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrΓΌcklich vereinbart wurde.
(5)βDie Zahlung des Auftraggebers ist sofort fΓ€llig. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er spΓ€testens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug gerΓ€t. Sofern der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug ist, ist er nach Β§ 288 BGB verpflichtet, Verzugszinsen und den dort geregelten pauschalen Schadensersatz zu leisten.
(6)βDer Auftraggeber kann nur aufrechnen, wenn seine GegenansprΓΌche rechtskrΓ€ftig festgestellt, unbestritten oder von der Agentur anerkannt sind oder das Aufrechnungsrecht auf Rechten des Auftraggebers wegen nicht vollstΓ€ndiger oder mangelhafter Leistung aus demselben VertragsverhΓ€ltnis beruht.
(7)βZur AusΓΌbung eines ZurΓΌckbehaltungsrechts ist die Agentur wegen sΓ€mtlicher Forderungen aus der GeschΓ€ftsverbindung zu dem Auftraggeber befugt.
Β§ 5 Social Media Betreuung
(1) Soweit gegen entsprechende VergΓΌtung beauftragt, wird die Agentur fΓΌr den Auftraggeber ΓΌber dessen Social Media Accounts MarketingmaΓnahmen umsetzen oder diese insgesamt betreuen.
(2) Die Agentur wird in dem vereinbarten Umfang die Accounts des Auftraggebers ggf. optimieren sowie Inhalte fΓΌr den Auftraggeber erstellen und verΓΆffentlichen.
(3) Die Agentur wird β soweit vereinbart β die Inhalte der VerΓΆffentlichungen eigenverantwortlich vorschlagen und nach Freigabe durch den Auftraggeber verΓΆffentlichen. Freigaben mΓΌssen immer rechtzeitig (mind. 48h) vor dem geplanten Termin fΓΌr die VerΓΆffentlichung vorliegen. Die Parteien kΓΆnnen einen Rahmen fΓΌr VerΓΆffentlichungen auf Social Media erarbeiten, innerhalb dessen die Agentur ohne vorherige Einzelabstimmung Inhalte erstellen und verΓΆffentlichen kann.
(4) Die Agentur wird dem Auftraggeber ΓΌber den Erfolg der VerΓΆffentlichungen in den vereinbarten AbstΓ€nden einen Report mit den vereinbarten Kennzahlen liefern.
Β§ 6 Beistellungen, Erschwernisse
(1) Kosten fΓΌr dritte Software- oder sonstige Produkte, die fΓΌr die Realisierung des Projekts erforderlich sind (z.B. Kauftheme, Plugins, Werbebudgets, Werbematerialien etc.), sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht im Preis inbegriffen. FunktionalitΓ€ten, responsives Webdesign und Browser-KompatibilitΓ€t kΓΆnnen nur im Rahmen der Voraussetzungen des dritten Software-Produkts gewΓ€hrt werden. Das gleiche gilt in Bezug auf BeschrΓ€nkungen von jeglichen erforderlichen Dritt-Produkten, etwa FunktionalitΓ€ten von Werbeplattformen.
(2) Bei unvorhergesehenen Schwierigkeiten, die von Dritten verschuldet sind (Provider, externer Software-Anbieter, Werbeplattform etc.) und die zu Mehrarbeit fΓΌhren, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Mehraufwand nach Stunden anhand der vertraglich vereinbarten oder ortsΓΌblichen, angemessenen VergΓΌtung zu zahlen.
(3)βDie Einbindung und Bearbeitung von Bildern (z. B. Zurechtschneiden, Retuschen, Umwandeln des Dateiformats) oder anderen Medien (PDFs, Musik, Video, Grafiken etc.) ist, sofern nicht gesondert vereinbart, nicht im Preis inbegriffen. Der Auftraggeber ist dafΓΌr verantwortlich, dass die Medien in der richtigen GrΓΆΓe und AuflΓΆsung, im richtigen Datei- und Farbformat zur VerfΓΌgung gestellt werden. Ansonsten ist der Auftraggeber verpflichtet, den Mehraufwand der Bearbeitung nach Stunden anhand der vertraglich vereinbarten oder ortsΓΌblichen, angemessenen VergΓΌtung zu zahlen.
(4)βWenn nicht anders im Angebot vereinbart, ist pro Position aus dem Angebot eine Korrekturschleife mit je einer Γnderung inbegriffen. RΓΌckgΓ€ngigmachung gewΓΌnschter Γnderungen, FolgeΓ€nderungen und Funktions- oder StrukturΓ€nderungen sind zusΓ€tzlich vom Auftraggeber nach Stunden anhand der vertraglich vereinbarten oder ortsΓΌblichen VergΓΌtung zu zahlen, ebenso nachtrΓ€glich angebrachte Γnderungen nach Beginn einer neuen Projektphase.
Β§β7βLeistungszeit, hΓΆhere Gewalt
(1)βDer Beginn einer eventuell angegebenen Leistungszeit setzt die AbklΓ€rung aller technischen, rechtlichen und gestalterischen Fragen und die rechtzeitige und ordnungsgemΓ€Γe ErfΓΌllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nicht erfΓΌllten Vertrages fΓΌr die Agentur bleibt vorbehalten.
(2)βHΓΆhere Gewalt oder bei der Agentur oder ihren Subunternehmern eintretende BetriebsstΓΆrungen, z.βB. durch Aufruhr, Streik, Pandemie, Seuche, Aussperrung, die sie ohne eigenes Verschulden vorΓΌbergehend daran hindert, die Leistung zu einem eventuell vereinbarten Termin oder innerhalb einer eventuell vereinbarten Frist zu liefern, verΓ€ndern die Leistungszeiten um die Dauer der durch die UmstΓ€nde bedingten LeistungsstΓΆrung. FΓΌhrt eine entsprechende StΓΆrung zu einem Leistungsaufschub von mehr als 2 Monaten oder fΓ€llt schon vorher das Interesse des Auftraggebers an der VertragserfΓΌllung objektiv weg, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurΓΌckzutreten.
Β§β8βMitwirkungspflichten des Auftraggebers, Haftung
(1)βDer Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur sΓ€mtliche erforderlichen Informationen (z.B. vorhandene Accounts auf Plattformen, bisherige und laufende WerbemaΓnahmen, bisherige Konversionsraten und weitere Marketing relevante Kennzahlen) und Daten (z. B. Navigationsstruktur, zu verwendende Medien, Rechtstexte etc.) rechtzeitig zur VerfΓΌgung zu stellen. Dies umfasst insbesondere alle Informationen zu entgegenstehenden Urheber- oder Markenrechten.
(2) Der Auftraggeber ist fΓΌr den Zugang zu den erforderlichen Social-Media-Plattformen selbst verantwortlich, die Agentur kann ihre Leistungen nur im Rahmen bestehender Accounts des Kunden bei Facebook, Instagram, Twitter, Linkedin, Xing, etc. erbringen. Eine Hilfe bei der Anlegung von Accounts kann aber dazu gebucht werden.
(3) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er fΓΌr seinen Social Media Account eine DatenschutzerklΓ€rung und ein Impressum benΓΆtigt. Dies muss der Auftraggeber selbst einbinden, die Verfassen und die Kontrolle solcher Rechtstexte ist der Agentur nicht mΓΆglich und sie kann diese Leistung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz auch nicht erbringen. Der Auftraggeber muss daher fΓΌr seine Social Media Accounts ein Impressum und eine DatenschutzerklΓ€rung anwaltlich erstellen lassen und verwenden.
(4)βDer Auftraggeber ist verpflichtet, erforderliche Materialien in einem gΓ€ngigen, unmittelbar verwertbaren digitalen Format zu ΓΌbergeben. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die erforderlichen Nutzungsrechte eingerΓ€umt werden, insbesondere auch VervielfΓ€ltigungs-, Verbreitungs- und Bearbeitungsrechte im fΓΌr die Realisierung des Projekts und die Arbeit der Agentur erforderlichen Umfang. Die ΓberprΓΌfung der rechtlichen ZulΓ€ssigkeit im Hinblick auf ImmaterialgΓΌter- und Urheberrecht kann nur von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden und ist nicht Gegenstand des Auftrages.
(5) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Inhalte in Social Media Accounts, die von Dritten stammen (insbesondere Fotos, Texte, PlΓ€ne, Grafiken, Karten, Tonaufnahmen, Videos, Animationen und Zeichnungen) urheberrechtlich geschΓΌtzt sein kΓΆnnen. Stellt der Auftraggeber solche Materialien bei, muss der Auftraggeber selbst sicherstellen, dass er dafΓΌr sΓ€mtliche erforderlichen Rechte, gegebenenfalls kostenpflichtig, erworben hat. Eine Recherche der Agentur wegen entgegenstehender Marken-, Urheber- oder sonstiger gewerblicher Schutzrechte ist nicht Gegenstand des Vertrages.
(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur alle fΓΌr die DurchfΓΌhrung des Auftrages erforderlichen ZugΓ€nge zu seinen Accounts auf Websites, Plattformen oder an sonstigen Stellen zur VerfΓΌgung zu stellen und die Γbermittlung sicher und verschlΓΌsselt durchzufΓΌhren. Nach Beendigung des Auftrages ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzΓΌglich das Passwort zu Γ€ndern, damit ein spΓ€terer Missbrauch ausgeschlossen ist. Das gilt nicht, soweit eine weitere Betreuung durch die Agentur vereinbart ist.
(7)βSofern der Auftraggeber der Agentur kΓΆrperliche oder nicht kΓΆrperliche GegenstΓ€nde, insbesondere Bild-, Text- oder Tondateien, zur VerfΓΌgung stellt, welche die Rechte Dritter verletzen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Agentur auf erstes Anfordern von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei zu halten. Dies umfasst insbesondere auch die Kosten der Rechtsverfolgung.
(8)βDer Auftraggeber ist verpflichtet, im Rahmen der Eigensicherung erforderliche Datensicherungen selbstΓ€ndig durchzufΓΌhren, insbesondere auch vor Auftragsbeginn. Eine Haftung der Agentur fΓΌr verlorene Daten besteht insoweit nicht, als sie bei ordnungsgemΓ€Γer Datensicherung durch den Auftraggeber noch verfΓΌgbar wΓ€ren.
(9)βDer Auftraggeber ist verpflichtet, bezΓΌglich VergΓΌtung, Details der Leistungsbeschreibung und der internen Kommunikation gegenΓΌber Dritten Stillschweigen zu bewahren.
Β§β9βVerzug des Auftraggebers, Annahmeverzug, RΓΌcktritt
(1) Erbringt der Auftraggeber eine seiner Mitwirkungspflichten nicht vereinbarungsgemΓ€Γ, so gehen die daraus entstehenden Folgen, wie zusΓ€tzliche Leistungen und VerzΓΆgerungen, zu Lasten des Auftraggebers. Die Agentur kann den erbrachten Mehraufwand dem Auftraggeber in Rechnung stellen.
(2)βSollten Informationen, ZugΓ€nge, Unterlagen oder Vorlagen wie beispielsweise Texte oder Fotos nicht rechtzeitig und vollstΓ€ndig vorhanden sein, ist die Agentur berechtigt, mit der Leistung nicht zu beginnen oder behelfsmΓ€Γig mit Platzhaltern zu arbeiten. Das nachtrΓ€gliche Einpflegen des verspΓ€tet ΓΌbermittelten Materials zΓ€hlt als Γnderung des Auftrages und ist zusΓ€tzlich nach MaΓgabe der vertraglich vereinbarten, ersatzweise der ortsΓΌblichen, angemessenen VergΓΌtung, zu vergΓΌten.β
(3) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Agentur projektbezogen arbeitet und nicht mehr als eine bestimmte Anzahl von Projekten gleichzeitig wahrnimmt. Kommt der Auftraggeber mit seinen Beibringungs-, Mitwirkungs- oder Annahmepflichten in (Annahme-)Verzug, ist die Agentur berechtigt, die Leistungszeit zu verschieben. Dies gilt insbesondere, wenn dadurch ein Konflikt mit anderen, bereits terminierten Projekten der Agentur eintritt.
(4) Sollte eine durch den Auftraggeber verursachte VerzΓΆgerung bei der Realisierung des Auftrages von mehr als drei Wochen entstehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die bis dahin erbrachten Leistungen der Agentur zu zahlen und die bei Wiederaufnahme des Projektes erforderliche zusΓ€tzliche Zeit zur Einarbeitung auf Seiten der Agentur nach MaΓgabe der vertraglich vereinbarten, ersatzweise der ortsΓΌblichen, angemessenen VergΓΌtung, zusΓ€tzlich zu vergΓΌten.
(5) Kommt der Auftraggeber auch nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann die Agentur von dem Vertrag zurΓΌcktreten und Schadensersatz statt der Leistung fordern. Diese umfasst insbesondere die bereits verdiente VergΓΌtung und den entgangenen Gewinn (oder den nicht verdienten Gemeinkostenbeitrag) abzΓΌglich ersparter Aufwendungen der Agentur.
Β§ 10 Laufzeit / KΓΌndigung
(1) Beratungs-, Coaching-, Betreuungs- oder sonstige laufzeitabhΓ€ngige Leistungen kΓΆnnen mit einem bestimmten Umfang (z.B. Menge der Posts, Sitzungen, Termine) und/oder laufzeitabhΓ€ngig beauftragt sein. Die Vereinbarung eines bestimmten Kontingents oder einer bestimmten Laufzeit sind bindend.
(2) Soweit eine andere Laufzeit oder KΓΌndigungsregelung nicht vereinbart ist, ist eine KΓΌndigung jeweils mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende mΓΆglich, soweit dadurch nicht ein bestimmtes Kontingent unterschritten wird.
(3) Das Recht zur fristlosen KΓΌndigung aus wichtigem Grund bleibt unberΓΌhrt. Die Agentur ist insbesondere zur fristlosen KΓΌndigung berechtigt,
- wenn der Auftraggeber mit einer fΓ€lligen Zahlung lΓ€nger als 1 Monat in Verzug gerΓ€t
- der Auftraggeber auch nach einer Abmahnung schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht verstΓΆΓt.
(4) Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht, wenn die Pflichtverletzung des Auftraggebers so gravierend ist, dass die Fortsetzung des Vertrages fΓΌr die Agentur unzumutbar wΓ€re. Das ist insbesondere der Fall, wenn die Agentur wegen der Pflichtverletzung selbst gegenΓΌber Dritten haftbar wΓ€re.
(5) KΓΌndigt der Auftraggeber den Vertrag, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, ist der Auftraggeber verpflichtet, die vereinbarte VergΓΌtung abzΓΌglich dessen zu zahlen, was die Agentur an Aufwendungen erspart und durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder bΓΆswillig zu erwerben unterlΓ€sst. Alternativ steht der Agentur ein Anspruch von 5 % des Teils der VergΓΌtung zu, der auf die noch nicht erbrachte Leistung entfΓ€llt. Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber die fristlose KΓΌndigung durch die Agentur zu vertreten hat, doch ist in diesem Fall der der Auftraggeber zusΓ€tzlich verpflichtet, einen etwaigen darΓΌber hinaus gehenden Schaden der Agentur zu ersetzen. Hat die Agentur eine fristlose KΓΌndigung durch den Auftraggeber zu vertreten, hat die Agentur dem Auftraggeber nicht verbrauchte Vorauszahlungen zu erstatten und einen etwaigen darΓΌber hinaus gehenden Schaden zu ersetzen.
Β§β11βNutzungsrechte
(1)βNach Zahlung erwirbt der Auftraggeber an etwaigen Gestaltungen der Agentur das einfache, nicht ausschlieΓliche Nutzungsrecht.
(2)βSoweit Werke verwendet werden, welche unter einer CC-Lizenz oder einer Open-Source-Lizenz verwendet werden, gelten diese Lizenzbestimmungen.
(3)βDer Auftraggeber erwirbt mit der Lizenz das Recht, die Gestaltung, den Text oder die sonstigen gelieferten Inhalte zu bearbeiten, umzugestalten oder zu lΓΆschen.
(4)βDer Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Agentur die Leistung fΓΌr den Auftraggeber als Referenz auf Ihrer Website und in sonstigen VerΓΆffentlichungen on- und offline benennt. Die Agentur darf dafΓΌr AuszΓΌge aus Ihrem Werk fΓΌr den Auftraggeber abbilden oder ablaufen lassen, den Account verlinken und Name, Marke und Logo des Auftraggebers dafΓΌr nutzen. Der Auftraggeber kann dieses EinverstΓ€ndnis mit Wirkung fΓΌr die Zukunft aus wichtigem Grund widerrufen.
Β§β12βMΓ€ngelrechte, VerjΓ€hrung
(1)βSoweit Marketing, Social Media Betreuung, Suchmaschinen-Optimierung oder andere Beratungen Inhalt des Vertrages sind, kann ein bestimmter (wirtschaftlicher) Erfolg nicht garantiert werden. Es handelt sich insoweit um DienstvertrΓ€ge, fΓΌr die eine MangelgewΓ€hrleistung nicht besteht.
(2)βIm Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. MΓ€ngelansprΓΌche bei kΓΌnstlerischen Gestaltungen bestehen nur, soweit diese Gestaltungen wesentlich von den vorvertraglichen VorschlΓ€gen abweichen und diese Abweichungen nicht auf technische Ursachen, mangelnde RechtseinrΓ€umungen oder mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers zurΓΌck zu fΓΌhren sind. Werden Γnderungen jenseits dessen gewΓΌnscht, sind diese zusΓ€tzlich nach MaΓgabe der vertraglich vereinbarten, ersatzweise der ortsΓΌblichen, angemessenen VergΓΌtung, zu vergΓΌten.
(3)βWerden durch den Auftraggeber VerΓ€nderungen an der Leistung vorgenommen, so entfΓ€llt die GewΓ€hrleistung, wenn der Auftraggeber eine entsprechende substantiierte Behauptung der Agentur, dass erst eine solche VerΓ€nderung den Mangel herbeigefΓΌhrt hat, nicht widerlegt.
(4)βWerbeangaben Dritter, insbesondere von Herstellern von der Agentur fΓΌr die Leistungserbringung verwendeter Software, sind fΓΌr die Agentur nicht verbindlich.
(5)βSoweit der Auftraggeber Unternehmen ist, verjΓ€hren die Rechte des Auftraggebers wegen MΓ€ngeln der Leistung in einem Jahr ab der Γbergabe oder Abnahme der Leistung. Dies gilt auch fΓΌr die Rechte des Auftraggebers auf Schadensersatz oder Schadensersatz statt der Leistung, auch wegen sΓ€mtlicher SchΓ€den an anderen RechtsgΓΌtern des Auftraggebers, die durch den Mangel entstanden sind, es sei denn, es handelt sich um SchΓ€den an Leben, KΓΆrper oder Gesundheit des Auftraggebers oder die Agenur hat den Mangel aufgrund Vorsatzes oder grober FahrlΓ€ssigkeit zu vertreten.
Β§β13βVertragsunterlagen, Pfandrecht
(1)βAn Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Skizzen, EntwΓΌrfen, Fotografien, Grafiken, Gestaltungen und sonstigen Unterlagen behΓ€lt sich die Agentur sΓ€mtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie sind nicht Gegenstand des Vertrages, der Auftraggeber kann sie nicht herausverlangen.
(2)βFΓΌr die AnsprΓΌche der Agentur gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag stellt der Auftraggeber ein vertragliches Pfandrecht an den von dem Auftraggeber an die Agentur zur Bearbeitung gegebenen GegenstΓ€nden und Rechten wie insbesondere an Software, Texten, Bildern und sonstigen urheber- und immaterialgΓΌterrechtlich geschΓΌtzten GegenstΓ€nden und Rechten. Dieses vertragliche Pfandrecht sichert auch sonstige Forderungen der Agentur gegen den Auftraggeber, die nicht direkt aus dem Auftrag stammen, ab.
(3)βDer Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur seine jeweils aktuelle Anschrift zu ΓΌbermitteln, soweit und solange das Pfandrecht besteht. Ansonsten kann der Auftraggeber keine Rechte daraus herleiten, wenn die Agentur die Sache oder das Recht fΓΌr den Fall des β berechtigten β Pfandverkaufes verΓ€uΓert und die Pfandverkaufsandrohung nur an die letzte, der Agentur bekannte Anschrift, gesendet hat, sofern eine neue Anschrift fΓΌr die Agentur nicht durch Einwohnermeldeauskunft ohne weiteres ermittelbar war.
Β§β14βDatenschutz
(1) FΓΌr den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (z.B. Name, Anschrift und Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung ΓΌbermittelten Daten, die fΓΌr die DurchfΓΌhrung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie fΓΌr die BegrΓΌndung, inhaltliche Ausgestaltung oder Γnderung eines Vertrages erforderlich sind.
(2) Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) fΓΌr die ErfΓΌllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem ΓΌberwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land auΓerhalb der EU weitergegeben, soweit dafΓΌr nicht von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden.
(3) Betroffene haben jederzeit das Recht:
eine erteilte Einwilligung gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO zu widerrufen. Dann darf die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, nicht mehr vorgenommen werden, der Widerruf berΓΌhrt jedoch die RechtmΓ€Γigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht;
eine Auskunft gem. Art. 15 DSGVO ΓΌber die verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen, dazu zΓ€hlt eine Auskunft ΓΌber die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von EmpfΓ€ngern, denen die Daten ΓΌbermittelt wurden oder werden, die voraussichtliche Speicherdauer, die Herkunft der Daten, sofern diese nicht hier erhoben wurden, sowie ΓΌber eine automatisierten Entscheidungsfindung einschlieΓlich Profiling und die bestehenden Rechte, ΓΌber die hier aufgeklΓ€rt wird;
verlangen, dass unverzΓΌglich gem. Art. 16 DSGVO unrichtige oder unvollstΓ€ndige personenbezogene Daten berichtigt werden, insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder die Datenverarbeitung unrechtmΓ€Γig ist;
verlangen, dass gem. Art. 17 DSGVO die gespeicherten personenbezogenen Daten gelΓΆscht werden, soweit die Verarbeitung nicht in AusΓΌbung des Rechts auf freie MeinungsΓ€uΓerung, zur ErfΓΌllung eines Vertrages, aus GrΓΌnden des ΓΆffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung oder Verteidigung von RechtsansprΓΌchen erforderlich ist;
verlangen, dass gem. Art. 18 DSGVO die Verarbeitung der personenbezogenen Daten eingeschrΓ€nkt wird, soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird oder die Verarbeitung unrechtmΓ€Γig ist und eine LΓΆschung abgelehnt wird und die Daten nicht mehr benΓΆtigt werden, der Betroffene sie aber zur Geltendmachung, AusΓΌbung oder Verteidigung von RechtsansprΓΌchen benΓΆtigt oder gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat;
verlangen, dass die bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gΓ€ngigen und maschinenlesebaren Format herausgegeben oder an einen anderen Verantwortlichen ΓΌbermittelt werden;
sich bei der zustΓ€ndigen AufsichtsbehΓΆrde gem. Art. 77 DSGVO zu beschweren, sofern die Verarbeitung der personenbezogenen Daten nicht rechtmΓ€Γig ist, zustΓ€ndig ist in der Regel die AufsichtsbehΓΆrde des gewΓΆhnlichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes des Betroffenen oder des Sitzes unseres Unternehmens.
zu widersprechen, sofern die personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, wenn dafΓΌr GrΓΌnde bestehen, die sich aus der besonderen Situation des Betroffenen ergeben
(4) Die Daten bleiben grundsΓ€tzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (z.B. steuerliche Aufbewahrungsfristen, VerjΓ€hrungsfrist).
Β§ 15 Gerichtsstand, ErfΓΌllungsort, Streitschlichtung
(1)βSofern sich aus der AuftragsbestΓ€tigung oder dem Vertrag nicht ein Anderes ergibt, ist der GeschΓ€ftssitz der Agentur Berlin.
(2) Bei Streitigkeiten aus der GeschΓ€ftsbeziehung zwischen Agentur und Auftraggeber, sind die Parteien verpflichtet, eine gΓΌtliche LΓΆsung anzustreben. Kommt eine Einigung nicht zustande, verpflichten sie sich, vor der Inanspruchnahme des Rechtsweges, ihre Differenzen in einer Mediation zu schlichten. UnberΓΌhrt bleibt die MΓΆglichkeit eines Eilverfahrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Keine Streitigkeit ist die schlichte Nichtzahlung der VergΓΌtung ohne BegrΓΌndung.

